Aufgabenbereiche


und deren Erläuterung für die Community
Motorradfreunde - Weserbergland.

Aufgabenbereiche (Administratoren, Moderatoren und Helfer)

Hier sei einmal kurz erläutert welche Aufgaben einzelen Verantwortungsbereiche umfassen.

Aufgabenbereiche
Administrator:
Zu den Aufgaben eines Administrators gehören folgen Bereiche.

  • Erstellen von Regelwerken in unterschiedlichen Plattformen
  • Nehmen nach Prüfung von Mitgliedsanfragen neue Mitglieder auf
  • Handeln bei Regelverstößen
  • Erstellen neue Konzepte in Rücksprache mit einzelnen Teams
  • Sind federführend bei Trainings, Events, Workshops, etc. tätig
  • Übertragen Aufgaben an einzelne Mitglieder im Führungsteam
  • Halten alle Teams mit aktuellen Informationen auf dem neusten Stand
  • Löschen nicht erlaubte Werbung in den einzelnen Plattformen
  • Sind federführend tätig und regeln Vertreterregelungen
  • Achten auf die Einhaltung der Community - Regeln
  • Stehen allen Teams gegenüber in der Informationspflicht
  • Moderator:
    Zu den Aufgaben eines Moderators gehören folgen Bereiche.

  • Nehmen nach Prüfung von Mitgliedsanfragen neue Mitglieder auf
  • Handeln bei Regelverstößen
  • Löschen nicht erlaubte Werbung in den einzelnen Plattformen der Community
  • Achten auf die Einhaltung der Community - Regeln
  • Stehen allen Teams gegenüber in der Informationspflicht
  • Motorrad - Tourguide:
    Zu den Aufgaben eines Motorrad - Tourguide's gehören folgen Bereiche.

  • Touren ausarbeiten und übernehmen
  • Touren bei anderen eingesetzten Tourguides aus der Community zu unterstützen
  • Begletung von Events mit Touren (wenn dies erforderlich ist)
  • Achten auf die Einhaltung der Community - Regeln
  • Stehen allen Teams gegenüber in der Informationspflicht
  • Helfer:
    Zu den Aufgaben eines Helfers gehören folgen Bereiche.

  • Werden gemäß Verantwortlichkeiten durch die Administratoren eingesetzt
  • Setzen die an Sie übergebenen Aufgaben, eigenständig um
  • Achten auf die Einhaltung der Community - Regeln
  • Stehen allen Teams gegenüber in der Informationspflicht