Polen (Gesetzliche Vorgaben)
Alle Informationen zu Motorradtouren und Motorradurlaub im Land Polen (PL).
(Gesetzliche Änderungen sind davon nicht betroffen, somit bitte vorher immer genau gegen prüfen!)

Mitzuführende Dokumente
- Führerschein und Fahrzeugschein sind mitzuführen
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen
- Grüne Versicherungskarte ist Pflicht

Warnweste und Verbandskasten
- Motorradwarndreieck: keine Plficht
- Verbandsbeutel: Muss mitgeführt werden, der dazu geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist
- Warnweste: keine Pflicht

Helmpflicht
- Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen

Beleuchtung
- Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden
- Ein kompletter Satz Ersatzsicherungen muss mitgeführt werden

Geschwindigkeit und Parken
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstraßen: keine Angaben
- Autobahnen: 130 km/h
- Richtgeschwindigkeit: keine Angaben

Mautpflicht
- Keine Mautpflicht für Motorräder

Notrufnummern
- 112

Promillegrenze
- 0,0 Promille

Weitere Informationen
- Tschechiens offizielle Tourismuszentrale: www.czechtourism.com
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